Der Internationale Jugendfreiwilligendienst (IJFD) ist ein Auslandsfreiwilligendienst des Bundesfamilienministeriums, der als Lern- und Orientierungsdienst vielfältige Möglichkeiten bietet, sich im Ausland zu engagieren, insbesondere im sozialen oder ökologischen Bereich sowie in der Friedens- und Versöhnungsarbeit. Dabei werden soziale und interkulturelle Kompetenzen erworben.

Der IJFD ist damit nicht auf einen bestimmten Bereich beschränkt und steht vielen Projekten und Bewerbern zur Verfügung.

In welchen Ländern gibt es IJFD Stellen?

Der Internationale Jugendfreiwilligendienst kann vom Grundsatz her weltweit in allen Ländern absolviert werden. Das Bundesfamilienministerium hat keine Einschränkung hinsichtlich spezieller geographischer Regionen vorgegeben.

Was kann ich in einem IJFD Projekt arbeiten?

Denkbar ist eine Arbeit in nahezu allen gemeinwohlorientierten Einrichtungen, solange deine Arbeit kein reiner Bürojob ist und du arbeitsmarktneutral eingesetzt wirst. Gefördert werden insbesondere Projekte in folgenden Bereichen:
– im ökologischen Bereich, insbesondere im Naturschutz, in umweltbindenden Einrichtungen oder in Projekten zur Förderung nachhaltiger Entwicklung,
– in sozialen Einsatzbereichen, insbesondere der Arbeit mit alten, kranken und behinderten Menschen, sowie der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
– in der Kultur, im Sport und in der Denkmalpflege,
– im Bildungswesen,
– in der Friedens- und Versöhnungsarbeit, sowie in der Demokratieförderung.

Voraussetzungen

Der Internationale Jugendfreiwilligendienst ist für Frauen und Männer gedacht, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt und bis zum Dienstabschluss das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Dauer des IJFD liegt zwischen sechs und 18 Monaten, in aller Regel liegt die Dienstzeit jedoch bei zwölf Monaten.

Die Inhalte und Voraussetzungen des IJFD sind in der Richtlinie zur Umsetzung des „Internationalen Jugendfreiwilligendienstes“ vom 20. Dezember 2010, geändert am 17. April 2014, des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend niedergelegt. Die Richtlinie ist am 22. Mai 2014 im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl 2014, S. 536) erschienen und kann hier eingesehen werden: http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Freiwilligendienste/Pdf-Anlagen/richtlinie-internationaler-jugendfreiwilligendienst,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf

Finanzierung des IJFD

Die Freiwilligen erhalten vom jeweiligen Träger in der Regel ein angemessenes Taschengeld, Unterkunft, Verpflegung, Arbeitskleidung, Reisekosten oder gegebenenfalls entsprechende Geldersatzleistungen.

Aus der obigen Formulierung „in der Regel“ ist zu entnehmen, dass es keine genauen rechtlichen Vorgaben gibt, und auch kein Anspruch auf oben genannte Leistungen besteht. Insbesondere ist die Höhe des Taschengeldes in das Ermessen der Organisation gestellt ist.

Die Teilnahme am IJFD darf zwar nicht von Spenden des Freiwilligen abhängig gemacht werden, auf der anderen Seite ist eine finanzielle Beteiligung des Freiwilligen aber ausdrücklich erlaubt.

Versicherung

Freiwillige im IJFD sind während ihres Freiwilligendienstes rundum versichert. Der Träger schließt eine Krankenversicherung und eine Haftpflichtversicherung ab. Es besteht zudem ein Unfallversicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung.

Seminare

Beträgt der Internationale Jungendfreiwilligendienst 12 Monate, so fallen mindestens 25 Seminartage an. Bei 6 Monaten sind 15 Tage verpflichtend. Dauert der IJFD länger als 12 Monate, erhöht sich die Anzahl der Seminartage um je einen Tag pro zusätzlichen Monat. Es sind wenigstes 2 Seminare mit einer Mindestdauer von je 5 Tagen vorgeschrieben, wobei das erste Seminar innerhalb von 5 Monaten vor Beginn des IJFD beginnen muss und das zweite Seminar innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung des IJFD abgeschlossen sein muss.

Urlaub

Der Urlaubsanspruch orientiert sich an den im jeweiligen Land üblichen Regelungen. Allerdings sind bei einem zwölfmonatigen Freiwilligendienst 20 Urlaubstagen als Minimum für den IJFD vorgeschrieben.

Der IJFD als Zivildienst

Man kann den Internationalen Jugendfreiwilligendienst mit dem ADiA kombinieren und als Ersatz für den Zivildienst anerkennen lassen. Dann muss der IJFD allerdings wenigstens 8 Monate geleistet werden. Ihr fragt, warum das? Der Zivildienst ist doch abgeschafft. Nein, abgeschafft ist er nicht, nur ausgesetzt. Und für den Fall, dass er wieder eingeführt wird, kann man sich den IJFD anerkennen lassen.